Die Regionalplanung koordiniert die übergeordnete räumliche Entwicklung einer Region, indem sie raumbezogene Ziele festlegt, Nutzungen steuert und wirtschaftliche, soziale und ökologische Belange integriert. Sie übernimmt überörtliche und ressortübergreifende Aufgaben, wodurch sie eine wichtige Koordinations- und planerische Vorsorgefunktion hat. Die planerischen Maßnahmen auf dieser Ebene sind vielfältig und umfassen unter anderem:
Ein wichtiges Prinzip in der Raumordnung ist das sogenannte Gegenstromprinzip. Es stellt sicher, dass die Belange der Kommunen von den Trägern der Raumordnung berücksichtigt werden. Im Gegenzug sollen sich die Bauleitpläne der unteren Planungsebene an den überörtlichen Planungen orientieren.
Das zentrale Planungsinstrument auf kommunaler Ebene ist die im Baugesetzbuch (BauGB) geregelte Bauleitplanung. Sie setzt sich aus der Planung für Flächennutzung und Bebauung zusammen. In beiden Instrumenten können Belange des Klimaschutzes verankert werden.
Das zentrale Planungsinstrument auf kommunaler Ebene ist die im Baugesetzbuch (BauGB) geregelte Bauleitplanung. Sie setzt sich aus der Planung für Flächennutzung und Bebauung zusammen. In beiden Instrumenten können Belange des Klimaschutzes verankert werden.
Der Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist als vorbereitender Bauleitplan ein wichtiges Instrument für die klimagerechte Siedlungsentwicklung – er legt langfristig fest, welche Flächen der Stadt oder Gemeinde zu welchem Zweck genutzt werden. Der Plan hat für Eigentümer*innen keine Rechtsverbindlichkeit, sondern gibt lediglich einen Überblick über vorhandene oder geplante Nutzungen.
Mittelbar wirkt sich der Flächennutzungsplan jedoch auf die Bebauungspläne aus, die aus ihm heraus entwickelt werden müssen: Eine Festsetzung im Bebauungsplan darf einer Darstellung im FNP nicht widersprechen. Deshalb sollte der Klimaschutz bereits auf Ebene des FNP mitgedacht werden. Gerade für übergeordnete Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Energie- und Wärmeversorgung oder der Mobilität kann durch den FNP ein positiver Einfluss im Sinne des Klimaschutzes ausgeübt werden.
Der Bebauungsplan:
Der Bebauungsplan (B-Plan) konkretisiert als verbindlicher Bauleitplan die Darstellungen des Flächennutzungsplans und ist deshalb für den kommunalen Klimaschutz relevant: Er beeinflusst den Umfang des Flächenverbrauchs, der Verkehrserzeugung oder der Grünausstattung im Plangebiet.
Neben städtebaulichen Zielen bestehen durch den B-Plan weitere Potenziale für den Klimaschutz: Die Kommune kann beispielsweise Einfluss auf die Stellung und Größe von Gebäuden nehmen. Die Stellung der Gebäude und die Ausgestaltung der Dachflächen wirkt sich auf das Potenzial von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und an Fassaden aus.
Im B-Plan können außerdem Flächen zur Nutzung Erneuerbarer Energien ausgewiesen werden. Zusätzlich können Aspekte des natürlichen Klimaschutzes wie Bepflanzungen und Begrünungen in B-Pläne aufgenommen werden.
Umweltprüfung:
Bei jeder Bauleitplanung muss eine Umweltprüfung durchgeführt werden. Die Umweltprüfung beschreibt, wie sich Bauvorhaben auf Umwelt und Menschen auswirken. Im Rahmen der Umweltprüfung kann beispielsweise ermittelt werden, welche Treibhausgasemissionen durch die Gebäudenutzung entstehen und durch welchen Maßnahmen sie vermieden oder vermindert werden können.
Vorschriften im Energiefachrecht:
Neben den wesentlichen Grundlagen des BauGB flankiert das Energiefachrecht das klassische Planungsrecht. Dazu zählen unter anderem:
Auch in den Bundesländern bestehen zum Teil verbindliche Vorgaben zum Ausbau und zur Nutzung von Erneuerbaren Energien. Ein Beispiel ist das Berliner Solargesetz, bei dem eine Pflicht zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen für Neubauten oder bei wesentliche Umbauten des Daches gilt.
Neben den beschriebenen formellen Instrumenten spielen informelle Instrumente eine wichtige Rolle. In vielen Kommunen ist zum Beispiel eine integrierte Planung zur Stadtentwicklung bewährte Praxis. Solche städtebaulichen Entwicklungskonzepte haben sich aufgrund ihrer querschnittsorientierten und inhaltlichen Ausrichtung etabliert und sind Grundlage für die Ausgestaltung formeller Instrumente.
Neben der integrierten Stadtentwicklungsplanung erarbeiten immer mehr Kommunen speziell auf den Klimaschutz ausgerichtete Konzepte für die Energie- und Wärmeversorgung oder gesamtstädtische, integrierte Klimaschutzkonzepte. Die darin beschriebenen Maßnahmen sind eine wichtige Ressource, um effektiven Klimaschutz in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Zusätzlich zu den Instrumenten der formellen und informellen Planung können in städtebaulichen Verträgen zwischen der öffentlichen Hand und privaten Vorhabenträgern verbindliche Regelungen zur Durchführung und Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen getroffen werden.
In Verbindung mit Bebauungsplänen können in städtebaulichen Verträgen wichtige Aspekte geregelt werden: die Errichtung und Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur (de)zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus Erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung. In ihnen können außerdem Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden verankert werden.