Klimaschutzpersonal kann in einer Kommune nicht nur für die Erstellung und Umsetzung eines kommunalen Klimaschutzkonzepts, sondern auch für sektorale klimaschutzrelevante Aufgabenstellungen zuständig sein.
Wichtige Anknüpfungspunkte in Sachen Klimaschutz und -anpassung bestehen im Handlungsfeld Mobilität. Ein kommunales Mobilitätskonzept entwickelt passgenaue Maßnahmen, um den Menschen vor Ort Mobilität zu ermöglichen und gleichzeitig Treibhausgasemissionen, Lärm und Schadstoffemissionen zu reduzieren. Es erstreckt sich unter anderem auf die Bereiche Rad- und Fußverkehr, ÖPNV und Parkraummanagement. Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit sind dabei immer mitzudenken. Zudem können lokalspezifische Handlungsfelder wie der Tourismusverkehr relevant sein.
Neben kommunalen Mobilitätskonzepten gewinnt das betriebliche Mobilitätsmanagement an Bedeutung: Hier stehen insbesondere die Mobilität der Beschäftigten auf den täglichen Arbeitswegen, Geschäfts- und Dienstreisen und das Flottenmanagement des Fuhrparks, aber auch Gäste- und Kundenverkehre im Fokus.
Unabhängig davon, ob kommunales oder betriebliches Mobilitätsmanagement – es geht um drei zentrale Handlungsziele:
Um Einsparpotenziale zu erschließen und damit Energiekosten zu reduzieren sowie wichtige Beiträge zum Klimaschutz zu leisten, müssen Kommunen ganzheitlich denken und Energieeffizienz systematisch in allen Handlungsfeldern verankern – ob im Bereich Gebäude oder Energiesysteme, Stromnutzung oder Verkehr.
Hier setzt das kommunale Energiemanagement an: Die Grundlage bildet eine systematische Erfassung und Analyse von Energieverbrauchsdaten sowie der Strom-, Wärme- und Wasserverbräuche. Ausgehend von dieser Datenerfassung und -analyse werden Maßnahmen zur Reduzierung der Energieverbräuche und zum effizienten Einsatz von Wärme, Strom und Wasser entwickelt und umgesetzt – häufig mit Fokus auf kommunale Liegenschaften.
Das Tätigkeitsspektrum des kommunalen Energiemanagements ist entsprechend weit gefächert und basiert im Wesentlichen auf einem systematisch angelegten Energie-Controlling, das auch die fortlaufende Dokumentation der Anlagenleistungen und Wartungsintervalle umfasst. Basierend auf diesen Daten können Energielieferverträge optimiert, Energiesparmaßnahmen durchgeführt, die Nutzer*innen über den Verbrauch informiert, Energieausweise ausgestellt und Energieberichte veröffentlicht werden.
Die Aufgaben des Energiemanagements werden in der Regel von einer*einem Energiebeauftragten übernommen. Die Stelle kann beispielsweise im Baureferat oder Liegenschaftsamt angesiedelt sein.
In vielen Bundesländern steht Kommunen ein kostenloses Werkzeug für den systematischen Aufbau und die Verstetigung eines Energiemanagementsystems zur Verfügung, das auf die Bedarfe von Kommunen zugeschnitten ist, das „Kom.EMS“. Darüber hinaus fördert die Kommunalrichtlinie Personal, Beratungsleistungen und Ausstattung für die Einführung und Erweiterung kommunaler Energiemanagementsysteme.
Neben dem Klimaschutz- ist auch das Klimaanpassungsmanagement zentrale Aufgabe der Kommunen. Aufgabe von Klimaanpassungsmanager*innen ist es, die Anpassung an den Klimawandel strategisch und nachhaltig in der Kommune zu verankern. Neben der Erstellung eines kommunalen Klimaanpassungskonzepts und spezifischen Hitzeaktionsplänen geht es um koordinierende Tätigkeiten, die Vermittlung von Wissen und Handlungsoptionen sowie die Akquise von Fördermitteln. Zentrales Ziel ist es, Maßnahmen zur Klimaanpassung (zum Beispiel: Erhalt und Entwicklung von Frischluftschneisen, Schaffung von Retentionsräumen zur Überflutungsvorsorge, Installation von Verschattungselementen im öffentlichen Raum, Dach- und Fassadenbegrünung) unter anderem in folgenden Bereichen zu verankern: