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Illustration: Ein Laptop, auf dem Bildschirm ein Kurvendiagram. Rechts daneben drei Aktenordner; darüber ein stilisierter Arm, in dessen Hand eine Geldkarte.

Finanzierungsmöglichkeiten

Für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen stehen den Kommunen unterschiedliche Möglichkeiten und Instrumente zur Verfügung.

Eigenfinanzierung

Die Eigenfinanzierung ist die gängigste Finanzierungsform für kommunale Maßnahmen. Hierzu zählen alle Einnahmen einer Kommune ohne Verpflichtung zur Rückzahlung. Die Eigenfinanzierung von Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen bietet der Kommune den Vorteil, dass sie ihren Einfluss auf Art und Umfang der Mittelverwendung bestmöglich geltend machen kann.

Eine Sonderform der Eigenfinanzierung ist das stadt- oder verwaltungsinterne Contracting, auch Intracting genannt. Dabei übernimmt eine Organisationseinheit innerhalb der Verwaltung eine Vertragspartnerschaft, über die für eine andere Organisationseinheit in der Verwaltung die Finanzierung, Planung und Durchführung einer Energiesparmaßnahme realisiert wird. Die durch die Energiesparmaßnahme eingesparten Kosten werden anschließend zur verwaltungsinternen Refinanzierung genutzt. Voraussetzung für das verwaltungsinterne Contracting ist, dass die Kommune Einsparinvestitionen tätigen kann. Im Idealfall gelingt es, nach einer einmaligen Anschubfinanzierung über die eingesparten Energiekosten einen Energiesparfonds zur Eigenfinanzierung weiterer Maßnahmen einzurichten.

Diagramm: Wechselbeziehungen bei der Durchführung eines stadtinternen Contracting-Modells.
Stadtinternes Contracting-Modell in seiner Grundform (Quelle: eigene Darstellung)

Contracting

Für finanzschwache und daher nicht über ausreichend Eigenmittel verfügende Kommunen kann das Contracting mit externen Partnern (Contractoren) eine interessante Finanzierungsform sein. Welche Aufgaben die Contractoren übernehmen (Planung, Finanzierung oder Umsetzung von Projekten und Dienstleistungen), ist vom jeweiligen Contracting-Modell abhängig. Refinanzierung und Vergütung des Contractors erfolgen meist durch regelmäßige Zahlungen der Contracting-Nehmer*innen auf Basis zuvor vereinbarter Preise.

In Kommunen kommen vor allem das Energieliefer-Contracting und das Energiespar-Contracting in Betracht. Wichtig sind hierbei die richtige Auswahl und sorgfältige Vorbereitung der Projekte sowie die Verwendung einschlägiger Contracting-Leitfäden.

Je nach Contracting-Vertrag sind die Einflussmöglichkeiten der Kommune in Bezug auf die Art und Durchführung der Maßnahme sowie in Bezug auf die verwendete Technik begrenzt. Serviceanbieter können zudem Wagniszuschläge und Renditeerwartungen in ihre Angebote einpreisen. Hierdurch können die über Energieeinsparungen erzielten Rückflüsse an die Kommune geringer ausfallen, als es bei einer Eigenfinanzierung der Fall ist. Alle Contracting-Modelle unterliegen dem Wettbewerb und somit dem deutschen und europäischen Vergaberecht. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützen Kommunen auf verschiedene Weise finanziell bei der Durchführung von Contracting-Projekten.

Förderprogramme: Europäische Union, Bund, Länder

Sowohl der Bund als auch die Europäische Union (EU) haben zur Unterstützung kommunaler Aktivitäten im Bereich Klimaschutz verschiedene Programme aufgelegt. Darüber hinaus bieten die Länder eigene Förderprogramme an, die teilweise mit EU-Förderprogrammen verknüpft sind. Die Förderprogramme unterscheiden sich in den rechtlichen Rahmenbedingungen, dem jeweiligen Förderzweck, den Fördermodalitäten, der Antragstellung und den Anforderungen an die Umsetzung.

Die Finanzierungshilfen sind in der Regel nicht rückzahlbare Zuschüsse oder zinsvergünstigte Darlehen für Personal- und Sachkosten. Die Höhe der Förderung hängt dabei von den Konditionen der jeweiligen Förderprogramme ab und oftmals wird ein Mindestfördervolumen oder eine Förderhöchstsumme festgelegt. Um nicht rückzahlbare Zuschüsse zu erhalten, müssen die Antragsteller*innen in der Regel zudem einen Eigenanteil zur Finanzierung ihres Projekts nachweisen.

Förderdatenbanken helfen dabei, den Überblick über die Vielfalt der Förderlandschaft zu behalten: In der Förderdatenbank des Bundes sind alle Förderprogramme der EU, des Bundes und der Länder zu finden, die nach Förderinhalten und Zielgruppen durchsucht werden können. Ebenso stellen landeseigene Internetportale und regionale wie lokale Energieagenturen Förderinformationen zur Verfügung. Darüber hinaus bündeln verschiedene andere Akteure Informationen über Förderprogramme im kommunalen Klimaschutz in öffentlich zugänglichen Datenbanken.

Ausführliche Informationen und detaillierte Beratungen zu einzelnen Förderprogrammen geben die jeweils zuständigen Projektträger. Darüber hinaus bietet die Agentur für kommunalen Klimaschutz eine umfangreiche Beratung zu den Fördermöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz an.

Illustration: Beispiele für verschiedene Förderbereiche im kommunalen Klimaschutz.
Beispiele zu Förderbereichen im kommunalen Klimaschutz (Quelle: eigene Darstellung)

Alternative Finanzierungen

Zur Umsetzung von Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen setzen viele Kommunen bereits alternative Finanzierungsmodelle ein – oftmals in Kooperation mit Akteuren vor Ort. So werden unter anderem

  • Bürger*innen als Kapitalgeber*innen für Investitionen in Windräder, Biogas-, Solar- oder Holzpelletanlagen gewonnen,
  • Betreibergesellschaften, die auf Initiative von Bürger*innen entstanden sind, durch die Verpachtung von Dachflächen auf kommunalen Liegenschaften für Photovoltaik-Anlagen unterstützt,
  • Unternehmen als Sponsoren für Klimaschutzprojekte (beispielsweise an Schulen) gewonnen,
  • interkommunale Kooperationen zur gemeinsamen Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen eingegangen oder
  • öffentlich-private Partnerschaften (Public-private-Partnerships) gegründet.

Kommunale Förderprogramme

Kommunen können auch selbst Klimaschutzmaßnahmen anderer lokaler Akteure finanziell unterstützen. Beispielsweise gibt es vielerorts eigene kommunale Förderprogramme für Wohnungseigentümer*innen, Unternehmen und weitere Akteursgruppen – etwa im Bereich der energetischen Gebäudesanierung. Auch kommunale Eigenbetriebe treten als Fördermittelgeber auf: Einige Gemeinde- oder Stadtwerke fördern beispielsweise eine nachhaltige Mobilität ihrer Kund*innen über Zuschüsse beim Erwerb von Pedelecs, E-Rollern oder Elektroautos.

Die Förderschwerpunkte und die Höhe der Zuschüsse kommunaler Programme sollten den lokalen Erfordernissen entsprechen. Deshalb ist es wichtig, das Förderkonzept bereits im Vorfeld klar zu formulieren und den Nutzen für die Kommune, aber auch für weitere wichtige Akteursgruppen vor Ort, deutlich zu machen. Das erleichtert es zudem, die Unterstützung des Stadt- oder Gemeinderats beziehungsweise Kreistags zu gewinnen – denn kommunale Förderprogramme für den Klimaschutz müssen in der Regel durch die politische Spitze einer Kommune getragen werden.

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