Kommunaler Klimaschutz ist durch verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen beeinflusst. Neben bundesweit geltenden Gesetzen haben einige Bundesländer auch eigene Klimaschutzgesetze verabschiedet. Gemäß Konnexitätsprinzip ist die jeweils verantwortliche staatliche Ebene – also Bund oder Länder – nicht nur für eine Aufgabe an sich zuständig. Sie verantwortet außerdem auch die Wahrnehmung dieser Aufgabe, wodurch Aufgaben- und Finanzverantwortung zusammengehören. Vereinfacht bedeutet das: „Wer bestellt, bezahlt.“. Ein Beispiel dafür ist die Verpflichtung der Kommunen, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Durch das Wärmeplanungsgesetz schafft der Bund die Grundlage für die verpflichtende Wärmeplanung auf kommunaler Ebene. Die Verpflichtung wird von den Ländern in entsprechende Landesgesetze überführt. Weil die Kommunen durch die Bundes- und Landesgesetzgebung gesetzlich verpflichtet werden, greift hier das Konnexitätsprinzip, sodass Bund und Land für die Finanzierung der kommunalen Aufgabe – die Erstellung der Wärmepläne – verantwortlich sind.
Klimaschutz wird außerdem zunehmend in Fachgesetze integriert, beispielsweise durch die Novelle des Baugesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes. Die Abbildung zeigt wichtige nationale Gesetze und Verordnungen, die in den vergangenen Jahren beschlossen oder novelliert wurden und die für Kommunen relevant sind.