Die Begriffe Treibhausgasneutralität und Klimaneutralität werden in der Praxis häufig synonym verwendet. Die Wissenschaft unterscheidet sie jedoch: Treibhausgasneutralität bedeutet, dass nur so viele Treibhausgase emittiert werden, wie sie der Atmosphäre durch natürliche Senken wie Meere, Moore oder Wälder entzogen werden können – das entspricht der Netto-Null der Treibhausgasemission.
Um Klimaneutralität zu erreichen, müssen zusätzlich regionale oder biophysikalische Effekte berücksichtigt werden. Beispielsweise wirken sich versiegelte Flächen oder schmelzende Gletscher negativ auf die Erderwärmung aus: Der sogenannte Albedoeffekt sinkt, weil helle, natürliche Flächen fehlen, die die Sonnenstrahlen reflektieren. Diese negativen Effekte müssen vollständig durch positive Faktoren ausgeglichen werden, beispielsweise durch die Entsiegelungen von Flächen. Nur dann lässt sich Klimaneutralität erreichen.
Für die kommunale Praxis ist das Ziel der Klimaneutralität allerdings nur schwer zu berücksichtigen; die Möglichkeiten, die biophysikalischen Gegebenheiten zu beeinflussen, sind begrenzt. Deshalb werden für die kommunale Bilanzierung von Treibhausgasen die Ziele der Treibhausgasneutralität berücksichtigt.
Auch beim Ziel der Treibhausgasneutralität müssen die Auswirkungen der Effekte des Klimawandels, wie die zunehmende Erwärmung, im kommunalen Handeln berücksichtigt werden.
Mit Klimaschutzmaßnahmen wird das Ziel verfolgt, den Ausstoß von klimarelevanten Treibhausgasen wie Kohlendioxid und Methan zu reduzieren. Dadurch soll entsprechend dem Vorsorgeprinzip der Klimawandel weniger schnell voranschreiten. Bei der Klimaanpassung geht es dagegen um die Stärkung der Resilienz und den vorsorgenden Umgang mit nicht mehr abwendbaren Folgen des Klimawandels und Extremwetterereignissen. Mittels Maßnahmen zur Klimaanpassung sollen Risiken minimiert und Schäden vermieden werden, was langfristig zur Anpassung an die zu erwartenden Veränderungen führt.
Für Kommunen ist es entscheidend, Klimaschutz und Klimaanpassung nicht als „entweder oder“ zu betrachten. Beide Handlungsfelder sind wichtig für lebenswerte Kommunen in der Zukunft. Deshalb muss das Ziel sein, Synergien zwischen beiden zu schaffen und mögliche Konflikte frühzeitig durch integrierte Maßnahmen zu entschärfen. Diese Synergien können bei einzelnen Maßnahmen bedacht werden, beispielsweise im Bereich der Gebäudesanierung: Die ausreichende Dämmung von Gebäuden senkt auf der einen Seite den Energieverbrauch und mindert auf der anderen Seite die durch den Klimawandel steigende Hitzebelastung.
Beide Themen beinhalten aber auch potenzielle Konflikte, etwa bei der Flächen- und Raumnutzung. Die Erzeugung von erneuerbarer Energie braucht beispielsweise geeignete Flächen. Diese Konflikte müssen bei der Planung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Eine frühzeitige und integrierte Planung kann neben einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit Zielkonflikte entschärfen und Synergieeffekte zwischen den Handlungsfeldern nutzen.
Die Koordination der Themenfelder kann von bestehendem Personal in den Fachbereichen nicht „nebenher“ erledigt werden. Um den Umgang mit dem Klimawandel abteilungsübergreifend zu betrachten und so zum Querschnittsthema in der Kommunalverwaltung zu machen, können Klimaschutzkonzepte und Strategien zur Anpassung eine wesentliche Grundlage sein.
Das für Klimaschutz und Klimaanpassung zuständige Personal kann die Fachabteilungen der Kommunalverwaltung bei der Integration der Themen unterstützen und Schnittstellemanagement betreiben, um die Dringlichkeit in die breite Masse zu tragen. Hier können Kommunen voneinander lernen: Hilfreich ist etwa die Nutzung bereits etablierter Vorlagen, die in anderen Kommunen erfolgreich angewendet werden, beispielsweise für die Bauleitplanung oder städtebauliche Verträge.