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Illustration: Ein Klemmbrett mit einer Checkliste auf Papier, rechts ein Blatt mit einem Konzept. Darüber eine Lupe.

Anforderungen an ein Klimaschutzkonzept

Kommunale Klimaschutzkonzepte können dann am besten wirken, wenn bei ihrer Entwicklung sechs grundlegende Anforderungen berücksichtigt werden.

Anforderung eins: Zielorientiert

Ein kommunales Klimaschutzkonzept sollte als Mindeststandard die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele des Bundes zur Minderung der Treibhausgase verfolgen. Soweit das jeweilige Land ambitioniertere Ziele als der Bund verfolgt, wären diese mindestens anzustreben. Neben Minderungszielen für Treibhausgase sollten weitere Ziele definiert werden, um die richtigen Handlungsstrategien und Maßnahmen einzuleiten: zur Endenergieeinsparung, zur Strom- und Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien und zum Anteil an treibhausgasneutraler Antriebsenergie im Bereich Verkehr.

Bei der Zielsetzung sollten Nachhaltigkeitsstrategien wie Konsistenz, Effizienz und Suffizienz berücksichtigt werden und alle im Klimaschutzkonzept definierten Ziele SMART sein: spezifisch (S), messbar (M), akzeptiert (A), realistisch (R) und terminiert (T).

Anforderung zwei: Politisch legitimiert

Ein Klimaschutzkonzept kann nur dann erfolgreich sein, wenn es politisch legitimiert ist. Daher sind bei der Erstellung immer wieder Rückkopplungen mit dem Kommunalparlament und Einbindungen der Bürger*innen in geeigneten Formaten erforderlich.

Sechsstufiges Diagramm: Die politische Legitimierung von Klimaschutzkonzepten; von Beschluss bis Umsetzung.
Vom politischen Beschluss zur technischen Ausführung (Quelle: eigene Darstellung)

Anforderung drei: Handlungsorientiert

Die Maßnahmen handlungsorientierter Klimaschutzkonzepte zielen auf örtliche Notwendigkeiten und Bedarfe des Klimaschutzes und nehmen gleichzeitig Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten der Kommune in den Blick.

Zugleich sollte das Konzept selbst handlungsorientiert aufgebaut sein: Dazu gehört beispielsweise, relevante Akteure (unter anderem private Haushalte, kommunale Unternehmen, lokale Wirtschaft, kommunale Ämter und Kommunalpolitik) zu benennen, und mit Indikatoren unterlegte Zwischenziele für die Umsetzung von Maßnahmen darzulegen. Das hilft dabei, Klimaschutz im Sinne einer Managementaufgabe steuerbar zu machen. So kann die Kommune besser auf Veränderungen reagieren.

Anforderung vier: Sektorübergreifend

Im kommunalen Klimaschutz geht es darum, alle relevanten Energieverbrauchssektoren zu betrachten. Hierzu gehören:

  • kommunale Einrichtungen
  • Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) und Kleinverbrauch
  • Industrie und verarbeitendes Gewerbe
  • Private Haushalte
  • Verkehr
  • Landwirtschaft
  • Abwasser- und Abfallwirtschaft

Damit soll der Blick verstärkt auf Energieverbraucher*innen und die Potenziale zur Reduktion des Energieverbrauchs gelenkt werden. Aufbauend auf einer klaren Differenzierung der verschiedenen Verbrauchssektoren lassen sich gezielt Maßnahmen für die einzelnen Bereiche entwickeln.

Anforderung fünf: Partizipativ

Klimaschutz ist in den letzten Jahren zu einem zentralen gesellschaftsrelevanten Thema geworden. Bürger*innen, Verbände, Wirtschaft und Verwaltung beschäftigen sich mit verschiedenen Aspekten des Klimaschutzes. Für die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts sollte daher die Expertise der Akteure vor Ort zusammengeführt und genutzt werden. Denn: Nicht ein ausgefeiltes Gutachten oder ein aufwendig gestalteter Bericht sind Beleg für guten kommunalen Klimaschutz. Es ist der planerische und gesellschaftliche Prozess, der durch die unterschiedlichen Perspektiven der Akteure in Gang gesetzt wird und zur erfolgreichen Maßnahmenumsetzung führt. Durch die Beteiligung bereits in der Erstellungsphase können die Akteure für eine Mitwirkung bei der darauffolgenden Umsetzungsphase gewonnen werden.

Anforderung sechs: Kontrollierbar und qualitätssichernd

Um das kommunale Klimaschutzkonzept effizient und effektiv umzusetzen, ist ein Verfahren erforderlich, mit dem in regelmäßigen Abständen sowohl quantitativ als auch qualitativ überprüft wird, ob die im Konzept formulierten Ziele erreicht wurden oder ob gegebenenfalls nachgesteuert werden muss. Eine Überprüfung allein durch regelmäßige Treibhausgasbilanzen ist hierfür nicht ausreichend. Denn neben den umgesetzten Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts können ebenso externe Faktoren wie die Ansiedlung eines neuen, großen Unternehmens oder die Umstellung der Fernwärme auf erneuerbare Energien die Treibhausgasbilanz beeinflussen. Daher sollten weitere SMART-Ziele (siehe Anforderung eins) und qualitative Parameter in das Controlling aufgenommen werden.

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