Steht fest, dass ein Klimaschutzkonzept für die bestehenden Fragestellungen und zu erreichenden Ziele geeignet ist, müssen noch einige Punkte geklärt werden, bevor es mit der eigentlichen Erstellung des Konzepts losgehen kann.
Grob können Kommunen je Einwohner*in folgende Werte zur Abschätzung der Kosten für die Erstellung des Konzepts ansetzen:
Bei diesen Schätzwerten sind bereits die Kosten für eine Stakeholderbeteiligung und für die Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt. Kosten für umfangreichere Beteiligungsmaßnahmen (zum Beispiel der Aufbau eines Online-Beteiligungsportals) sind dagegen nicht enthalten und müssen entsprechend separat abgeschätzt werden.
Die tatsächliche Höhe der Kosten für die Konzepterstellung ist vor allem davon abhängig, welche Leistungen durch externe Dienstleister und welche intern durch das verfügbare Personal abgedeckt werden. Die Kosten, die eine Kommune tragen muss, lassen sich jedoch durch eine finanzielle Förderung für die Konzepterstellung senken.
Externe Dienstleister können beispielsweise
Ob und bis zu welchem Grad eine Unterstützung durch externe Dienstleister gewünscht ist, muss jede Kommune für sich entscheiden. Grundsätzlich spricht für eine Einbeziehung externer Dienstleister ihr Blick von außen, gebündelt mit vielfältigen Erfahrungen. Im besten Fall ermöglichen sie die Überwindung konkreter Hindernisse, die dem Klimaschutz in der Kommune bisher im Weg standen.
Unabhängig von der Einbeziehung externer Dienstleister ist die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts immer auch mit Aufgabenbereichen verbunden, die von der Verwaltung selbst wahrgenommen werden müssen:
Im Idealfall sind diese beiden Aufgabenbereiche auf unterschiedliche Akteure aufgeteilt. Für das Klimaschutzmanagement sollte für den Zeitraum der Konzepterstellung mindestens eine halbe Stelle veranschlagt werden.
Neben den unmittelbar Projektverantwortlichen benötigen auch Fachabteilungen Zeit, um sich den Aufgaben im Zusammenhang mit der Konzepterstellung widmen zu können. Dazu zählen beispielsweise die Datenerhebung oder die Teilnahme an Austauschformaten und Gesprächen zur Ausgestaltung von Maßnahmen. Zudem ist zu klären, inwieweit die Erstellung des Konzepts strukturell begleitet werden soll:
Für eine idealtypische Vorgehensweise muss vom Startschuss der Konzepterstellung bis zum Beschluss des Konzepts in kleinen Kommunen ein Zeitraum von einem Jahr und in großen Kommunen von bis zu zwei Jahren veranschlagt werden.