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Politische Rahmenbedingung

Verschiedene politische Ebenen beeinflussen Kommunen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.

Internationale Ebene

Auf internationaler Ebene ist die strukturierte Zusammenarbeit zwischen Staaten seit der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro im Jahr 1992 etabliert; seit 1995 findet jährlich eine UN-Klimakonferenz statt – die Conference of the Parties (COP). Ein entscheidendes Abkommen wurde auf der COP 2015 in Paris beschlossen (Paris-Abkommen): Darin verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen, mit einer Orientierung in Richtung 1,5 Grad Celsius. Mit dem Paris-Abkommen bestehen zwar keine Rechte und Pflichten für Kommunen. Allerdings wird in dem Abkommen die wichtige Rolle der kommunalen Ebene bei der Bekämpfung des Klimawandels anerkannt.

Europäische Ebene

Die Klimaziele der Europäischen Union sind im Europäischen Klimagesetz festgehalten. Mit dem europäischen Grünen Deal hat sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, bis 2050 treibhausgasneutral zu sein; danach sollen die Emissionen in den negativen Bereich gehen – das heißt, es werden mehr Treibhausgase aus der Atmosphäre gespeichert als freigesetzt. Wichtige Instrumente der EU, um die Reduktionsziele zu erreichen, sind unter anderem der Emissionshandel, die Energieeffizienz-Richtlinie, die Lastenverteilung der Mitgliedsstaaten und eine steigende Nutzung Erneuerbarer Energien, die in der Erneuerbare-Energien Richtlinie verankert wurde.

Verschiedene europäische Initiativen unterstützen die kommunale Ebene dabei, Teil der Lösung zu werden. Dazu zählen der Konvent der Bürgermeister*innen und die Arbeitsgruppe „Der grüne Deal – Going local“.

Nationale Ebene

Deutschland hat sich mit dem Klimaschutzgesetz das Ziel gesetzt, bis 2045 die treibhausgasneutral zu werden und nennt verbindliche Ziele, wie viele Treibhausgasemissionen jährlich eingespart werden müssen. Werden diese Ziele nicht erreicht, muss die Bundesregierung nachsteuern und Maßnahmen in die Wege leiten, sodass die angestrebte Treibhausgasneutralität bis 2045 erreicht wird.

Das Klimaschutzgesetz benennt in §13 Gemeinden und Gemeindeverbände als Trägerinnen öffentlicher Aufgaben. Sie sind durch das Gesetz angehalten, bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck des Gesetzes zu berücksichtigen – und damit die Erreichung der Treibhausgasneutralität zu gewährleisten.

Um die Akteure des kommunalen Klimaschutzes und insbesondere Kommunen bei der Umsetzung wichtiger Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen, rief die Bundesregierung 2008 die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) ins Leben; federführend dafür ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Von 2008 bis Ende 2023 wurden durch die NKI 52.400 Projekte mit einem Volumen von rund 1,80 Milliarden Euro gefördert. Dadurch konnten bis zu diesem Zeitpunkt bereits 45 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden. Mit dem größten Förderprogramm, der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ (Kommunalrichtlinie), werden strategische und investive Maßnahmen für den Klimaschutz unterstützt. Dadurch werden Kommunen Handlungswissen, personelle Ressourcen und Managementsysteme an die Hand gegeben. Außerdem werden klimafreundliche und energieeffiziente Investitionen bezuschusst. Alle Fördermöglichkeiten im Rahmen der NKI sind auf der Website klimaschutz.de zu finden.

Übersicht über die Klimaschutzziele auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene, gemessen am Niveau von 1990 (Stand Dezember 2024) (Quelle: BMWK 2024)
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