Ein kommunales Klimaschutzkonzept ist das zentrale Element, um Klimaschutz in der Kommunalverwaltung strategisch zu verankern. Das Konzept gibt Antworten auf wesentliche Fragen zum Klimaschutzhandeln in der Kommune.
Klimaschutzmanager*innen steuern von Beginn an den Prozess zur Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und tragen dafür die Gesamtverantwortung. Ziel ist es, bereits während der Erstellung des Konzepts die Aufgabe Klimaschutz im Querschnitt des Verwaltungshandelns zu verankern, relevante Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung zu beteiligen und erste Projekte und Maßnahmen umzusetzen.
Über die Kommunalrichtlinie wird die Erstellung des Klimaschutzkonzepts durch eine*n Klimaschutzmanager*in für zwei Jahre gefördert. Personal für die Umsetzung des Konzepts ist im Anschlussvorhaben für drei Jahre förderfähig.
Neben dem kommunalen Klimaschutzmanagement gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, den Klimaschutz personell zu stärken und nachhaltig in der Kommune zu etablieren. Unterstützungsmöglichkeiten werden beispielsweise durch eine Klimaschutzkoordination oder das quartiersbezogene Sanierungsmanagement geschaffen.
Das Klimaschutzpersonal in Landkreisen befasst sich in erster Linie mit dem Klimaschutzmanagement in den kreiseigenen Zuständigkeitsbereichen. Hierzu zählen etwa der Nahverkehr, die Beseitigung und Verwertung von häuslichem Abfall sowie die Einrichtung von Deponien oder Recyclinganlagen. Aber auch Energieeinsparungen, die energetische Sanierung der eigenen Liegenschaften sowie Maßnahmen bezüglich des kreiseigenen Fuhrparks gehören zu den Klimaschutzaktivitäten auf Landkreisebene.
Darüber hinaus beraten und unterstützen zahlreiche klimaaktive Landkreise ihre kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Sachen Klimaschutz. Mithilfe der Klimaschutzkoordination sollen diese durch Know-how und organisatorische Unterstützung dazu befähigt werden, selbst im Klimaschutz aktiv zu werden. Diese Unterstützungsleistungen sind insbesondere für kleine Gemeinden wichtig, die in vielen Förderprogrammen als Nutznießende unterrepräsentiert sind. Die Angebote der Landkreise für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden umfassen beispielsweise:
Seit 2022 können Landkreise Fördermittel für zusätzliches Personal im Bereich Klimaschutzkoordination in Anspruch nehmen.
Personalstellen für den Klimaschutz zu schaffen, stellt in kleinen Kommunen mit entsprechend kleinen Verwaltungsstrukturen und Budgets eine besondere Herausforderung dar. Dabei kann Klimaschutzpersonal auch und gerade in kleinen Kommunen eine besonders große Wirkung entfalten und erfolgreich für zusätzliche finanzielle Ressourcen sorgen. Im Rahmen einer geförderten Einstiegsberatung und/oder durch die Mitwirkung in einem (geförderten) gemeindeübergreifenden kommunalen Klimaschutznetzwerk können hierfür mit dem bestehenden Personal die Weichen gestellt werden.
Das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ fördert mit dem Programmteil 432 integrierte energetische Quartierskonzepte und Sanierungsmanagements. Sanierungsmanager*innen übernehmen hier für ein begrenztes Quartier vergleichbare Aufgaben wie Klimaschutzmanager*innen in Kommunen. Sie sorgen als Koordinator*innen für die Umsetzung der im Quartierskonzept beschriebenen Klimaschutzmaßnahmen.
Primäre Aufgaben des Sanierungsmanagements liegen darin, die Energieeffizienz von Gebäuden und Infrastrukturen im Quartier zu steigern und die energetische Versorgungsstruktur – beispielsweise im Bereich der Wärme- und Kälteversorgung – umzurüsten. Dabei gilt es, die gebäudebezogenen Maßnahmen mit anderen Handlungsfeldern wie der klimagerechten Mobilität oder der Grün- und Freiraumentwicklung im Quartier zu verknüpfen sowie mit den gesamtstädtischen Aktivitäten zu harmonisieren.
Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit von Sanierungsmanager*innen ist die Ansprache und Aktivierung von Gebäudeeigentümer*innen im Quartier zur Umsetzung energetischer Maßnahmen. Abhängig von der jeweiligen Bebauungs- und Nutzungsstruktur können hierfür ganz unterschiedliche Formate und Instrumente zum Einsatz kommen: von einer Beratungskampagne für Einfamilienhausbesitzer*innen über Zielvereinbarungen mit Wohnungsgesellschaften bis hin zur Vernetzung von Unternehmen.