Monitoring
Um Rückschlüsse auf den Klimaschutzprozess und die Zielerreichung zu ermöglichen, sollten folgende Indikatoren beobachtet werden:
- Energie- und Treibhausgasbilanz: Die Fortschreibung und Kontrolle der Energie- und Treibhausgasbilanz ist eine wichtige Basis des Klimaschutzmanagements. Die Bilanzierung in regelmäßigen Abständen ermöglicht Aussagen zur Entwicklung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen in der Kommune insgesamt und in den einzelnen Sektoren.
- Benchmark-Indikatoren: Um eine Energie- und Treibhausgasbilanz zu erstellen, werden viele Indikatoren erhoben, die sich auch einzeln auswerten lassen. Sie können konkretere Informationen darüber liefern, wo es Veränderungen gibt. Mögliche hilfreiche Indikatoren sind beispielsweise:
- Treibhausgasemissionen des Sektors Private Haushalte pro Einwohner*in und Tonne
- Anteil lokal erzeugter Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in Prozent
- Anteil der leitungsgebundenen Wärme am Wärmeverbrauch in Prozent
- Energieverbrauch des Sektors Private Haushalte pro Einwohner*in und Kilowattstunde
- Energiebedarf des Personenverkehrs pro Einwohner*in und Kilowattstunde
- Potenzialausschöpfung: Beide zuvor genannten Indikatorenbereiche eignen sich nur eingeschränkt dafür, die Wirksamkeit des rein kommunalen Handelns zu bewerten. Daher ist es sinnvoll, die kommunalen Handlungspotenziale und ihre Ausschöpfung separat zu betrachten. Dies kann qualitativ und quantitativ erfolgen.
- Output- und Impact-Indikatoren: Sie dienen dazu, Maßnahmenerfolge oder ‑ergebnisse zu messen. Dabei bilden Output-Indikatoren die erbrachten Leistungen und Impact-Indikatoren die erreichten Wirkungen einer Maßnahme ab.
Controlling
Die zentrale Aufgabe des Controllings ist es, Monitoringergebnisse zu interpretieren und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen zusammenzufassen. Das Controlling und die Interpretation der Ergebnisse sollten idealerweise im Team erfolgen. Gemeinsam mit dem Lenkungskreis kann auf Basis der Ergebnisse nachgesteuert werden, indem beispielsweise Alternativen und Intensivierungen für die Erneuerung des Ratsbeschlusses vorgelegt werden.
Die Anwendung standardisierter Controlling-Systeme kann die Kontrolle der Effekte kommunaler Klimaschutzaktivitäten erleichtern:
Maßnahmen- und Klimaschutzbericht
Für eine regelmäßige Übersicht über die Aktivitäten bietet sich ein jährlicher Maßnahmenbericht mit Zahlen und deren Entwicklung an. Dieser Bericht dient primär der Information der internen Entscheidungsträger*innen. Alle zwei bis vier Jahre sollte darüber hinaus ein ausführlicher Klimaschutzbericht erstellt werden, der neben dem Stand der bisherigen Maßnahmenumsetzung auch Strukturen und übergreifende Ergebnisse des Klimaschutzes darstellt.