Auf verschiedenen Ebenen werden Leitlinien und Voraussetzungen für die Klimaschutzarbeit in Kommunen geschaffen. Politisch setzt die jährlich stattfindende, internationale UN-Klimakonferenz globale Ziele fest. Die Europäische Union und ihre Mitglieder nehmen die getroffenen Beschlüsse mit in ihre Länder und konkretisieren die Ziele auf nationaler Ebene. Dadurch werden in Deutschland auf Bundesebene Rahmenbedingungen für den Klimaschutz geschaffen. Diese Rahmenbedingungen sind unter anderem Bundes- und Landesgesetze, deren Umsetzung häufig auf der kommunalen Ebene geschieht.
Für die Ziele im kommunalen Klimaschutz ist die Treibhausgasneutralität maßgeblich. Dementsprechend werden auch Treibhausgasbilanzen im kommunalen Kontext erstellt. Um klimaneutral zu werden, müssen zusätzlich regionale und biophysikalische Effekte beachtet werden. Dabei stellen Klimaschutz und Klimaanpassung Kommunen und das Personal in Kommunalverwaltungen vor Herausforderungen. Es ist wichtig, dass die Themen nicht miteinander konkurrieren, sondern Synergien genutzt werden – personell und thematisch.
Eine klimagerechte Stadt- und Regionalentwicklung kann durch planungsrechtliche Vorgaben direkt und indirekt beeinflusst werden. Formelle und informelle Planungsinstrumente unterstützen die Kommunen dabei, ihre Aufgaben zu erfüllen. Gleichzeitig bieten sie Steuerungsmöglichkeiten für den kommunalen Klimaschutz.
Die kommunale Bauleitplanung ist ein Planungsinstrument, welches im Zuge der kommunalen Planungshoheit allen Städten und Gemeinden zusteht, damit diese ihre städtebauliche Entwicklung strukturieren können.
Im Rahmen der Bauleitplanung können Städte und Gemeinden Belange des Klimaschutzes berücksichtigen und konkrete Klimaschutzmaßnahmen integrieren. Welche Klimaschutzmaßnahmen im Gemeindegebiet am sinnvollsten sind, lässt sich gut mit informellen Planungsinstrumenten vorstrukturieren.