Klimaschutz ist keine Pflichtaufgabe der Kommune und konkurriert daher mit anderen freiwilligen Aufgaben. Deshalb ist es wichtig, dass die Kommune einen politischen Beschluss fasst, mit dem sie Klimaschutz als kommunales Handlungsfeld verankert und eigene Klimaschutzziele festlegt. Diese Ziele können durchaus ambitionierter sein als die nationalen Klimaschutzziele des Bundes.
Ein weiterer Ansatz zur Verankerung von Klimaschutz in der Kommune ist der Ausruf eines Klimanotstands oder ähnlich genannter Selbstverpflichtungen. Darin bestätigt die Kommune die Dringlichkeit von kommunalen Klimaschutzaktivitäten und verpflichtet sich, alle kommunalen Beschlüsse auf das Kriterium „Klimaschutz“ zu überprüfen.
Den strategischen und instrumentellen Rahmen für kommunale Klimaschutzmaßnahmen bildet das Klimaschutzkonzept. Zusätzlich können mit Aktionsprogrammen konkrete Vorgehensweisen für die Umsetzung erarbeitet werden.
Politische Beschlüsse zum kommunalen Klimaschutz können nur dann realisiert werden, wenn hierfür geeignete Organisationsstrukturen aufgebaut werden. Folgende Organisationseinheiten haben sich für eine solche Struktur bewährt:
Zahlreiche Kommunen haben sich das Ziel einer treibhausgasneutralen Verwaltung gesetzt. Neben der Senkung der Treibhausgasemissionen geht es dabei um die Vorbildfunktion und Glaubwürdigkeit der Kommune in Hinblick auf den Klimaschutz.
Essenzielle Schritte, um die Treibhausgasemissionen der Kommunalverwaltung zu mindern, sind neben der Einsparung von Energie auch Effizienzsteigerung und der Einsatz Erneuerbarer Energien. Hierfür ist es erforderlich, ein strategisches Energiemanagement in der Kommunalverwaltung zu installieren.
Zwei zentrale Handlungsfelder auf dem Weg zu einer treibhausgasneutralen Verwaltung sind das klimaschonende Verhalten von Mitarbeiter*innen und eine umweltfreundliche Beschaffung:
Die Verbesserung der Energieeffizienz in den eigenen Liegenschaften trägt in einem besonderen Maß zum Ziel der treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung bei. Dies betrifft ebenso Gebäude der Verwaltung oder öffentlicher Einrichtungen, etwa Schulen oder Schwimmbäder, wie Gebäude der kommunalen Unternehmen, etwa der Stadtwerke, kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, der Abfallwirtschaft oder der Wasserver- und ‑entsorgung. Folgende zwei zentrale Handlungsbereiche sind hierbei zu unterscheiden:
Bis zu vierzig Prozent ihres jährlichen Stromverbrauchs wenden deutsche Kommunen für die Straßenbeleuchtung auf. Durch die Umrüstung auf LED-Leuchtmittel, die durch die Nationale Klimaschutzinitiative gefördert wird, kann dieser Verbrauch teilweise um mehr als achtzig Prozent reduziert werden.
Mit ökonomischen Anreizen können die Motivation und das Eigeninteresse, Energie effizienter zu nutzen, bei Mitarbeiter*innen und Nutzer*innen kommunaler Liegenschaften entscheidend erhöht werden. Dies zählen etwa Erfolgsbeteiligungen oder die Verleihung von Prämien.
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