Die im Bundes-Klimaschutzgesetz für den Sektor Verkehr festgelegten Emissionsziele können nach aktuellem Stand nicht erreicht werden: Das ausgelobte Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen im Verkehr von rund 164 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2019 auf 85 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 zu reduzieren. Mit den derzeit politisch beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen kann jedoch bis 2030 nur eine Absenkung auf rund 126 Millionen Tonnen CO2 erreicht werden. Damit wächst der Druck, im Sektor Verkehr nachzusteuern.
Eine integrierte Planung von Raumstrukturen und Mobilität ist zentral, um Treibhausgasemissionen des Verkehrs zu reduzieren. Es geht darum, die Mobilität der Menschen zu gewährleisten und gleichzeitig motorisierten Individualverkehr (MIV) so weit wie möglich zu vermeiden. Dafür muss das Augenmerk auf das Wechselspiel von Raum und Mobilität gerichtet werden.
Städtebauliche Strukturen beeinflussen maßgeblich die Art und Weise, wie wir uns fortbewegen. Dabei kommt es vor allem auf das richtige Maß an baulicher Dichte und Nutzungsmischung in kleinräumigen Siedlungsstrukturen an – angelehnt an das Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“. Als zukunftsfähig zeigen sich auf der stadtplanerischen Seite autoarme Stadtquartiere und Zentrenkonzepte, die eine nahräumliche Versorgung ermöglichen. Auf der verkehrsplanerischen Seite bildet die Stärkung der raum- und umweltverträglichen Mobilität (ÖPNV, Nahmobilität, Carsharing, Leihsysteme, Mitfahrzentralen) einen wichtigen Schwerpunkt.
Nahmobilität meint die individuelle Mobilität über kurze Entfernungen oder innerhalb kleiner Bereiche wie im Arbeits- oder Einkaufsumfeld, vorzugsweise zu Fuß und mit dem Fahrrad. Fuß- und Radverkehr zählen zu den umweltfreundlichsten Verkehrsarten, wenn es um den Ausstoß von Treibhausgasen geht. Werden Pkw-Fahrten durch Rad- oder Fußverkehr ersetzt, reduzieren sich Luftschadstoffe, Partikel, Kohlenstoffdioxid und Lärm; gleichzeitig werden Energieressourcen geschont.
Ein Masterplan Nahmobilität kann den Handlungsrahmen zur Förderung der Nahmobilität (insbesondere Fuß- und Radverkehr) in der jeweiligen Kommune vorgeben. Seine Erstellung sollte als kooperativer Planungsprozess gestaltet sein, in den Akteure wie der ADFC oder FUSS e. V. und die Bürger*innen einbezogen werden. Ziel ist es, die Nahmobilität der Bürger*innen zu verbessern und einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten, indem der motorisierte Individualverkehr hin zu umweltfreundlicheren Alternativen verlagert wird.
Ziel von Mobilitätsmanagement ist es, umweltverträglichen Verkehr, insbesondere Fuß- und Radverkehr, zu fördern und MIV zu reduzieren. Um hierzu die Einstellungen und Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmenden zu verändern, bieten sich verschiedene Maßnahmen an, unter anderem in den Bereichen Information und Beratung, Organisation von Services, Koordination der Aktivitäten verschiedener Anbieter, aber auch Öffentlichkeitsarbeit und Bildung.
Mobilitätsmanagement setzt auf unterschiedlichen Ebenen an:
Der Ausbau der Elektromobilität ist eine wichtige Säule, um die durch den Verkehr verursachten Klimaprobleme zu reduzieren. Elektrische Antriebe in Form von Hybrid-, Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeugen bieten große Potenziale zur Verringerung von Treibhausgas- und lokalen Schadstoffemissionen.
Kommunen spielen eine zentrale Rolle bei der Förderung von Elektromobilität, da sie viele Beschlüsse und Gesetze zur Elektromobilität vor Ort in die Praxis umsetzen. So dürfen sie auf Grundlage des § 3 Abs. 4 Elektromobilitätsgesetz verschiedene nicht monetäre und monetäre Anreize zur Förderung der Elektromobilität schaffen:
Ein Management des Straßengüterverkehrs ist ebenso erforderlich, insbesondere besteht für die Kommunen ein zunehmender Handlungsdruck, den Lkw-Verkehr stadt- und umweltverträglich zu gestalten. Hintergrund ist die von 1991 bis 2019 um 75 Prozent gestiegene Güterverkehrsleistung in Deutschland. Mit einem Plus von über 100 Prozent erzielte der Straßengüterverkehr dabei den größten Zuwachs. Diese Trends werden sich fortsetzen und dabei Verkehrsbelastungen, Schadstoff- und Treibhausgasausstoß im urbanen Raum konzentrieren.
Zum kommunalen Güterverkehr gehören auch die Service- und Dienstleistungsverkehre, die beispielsweise durch Handwerksbetriebe und Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP) verursacht werden. Beim Sendungsaufkommen der KEP wird bis 2028 mit einer Verdreifachung gerechnet. Die Zunahme von Sendungen und damit von Fahrleistung wird langfristig zu höheren CO2-Emissionen führen. Deshalb ist es wichtig, dass Kommunen gegensteuern, etwa durch Bündelung: Sinnvoll wäre es beispielsweise, am Rande von Metropolen große Zentrallager einzurichten und von dort aus im Stadtgebiet verteilte Mikro-Hubs zu beliefern.