Politische Verankerung des Handlungsfelds Klimaschutz
Klimaschutz ist keine Pflichtaufgabe der Kommune und konkurriert daher mit anderen freiwilligen Aufgaben. Deshalb ist es wichtig, dass die Kommune einen politischen Beschluss fasst, mit dem sie Klimaschutz als kommunales Handlungsfeld verankert und eigene Klimaschutzziele festlegt. Diese Ziele können durchaus ambitionierter sein als die nationalen Klimaschutzziele des Bundes.
Ein weiterer Ansatz zur Verankerung von Klimaschutz in der Kommune ist der Ausruf eines Klimanotstands oder ähnlich genannter Selbstverpflichtungen. Darin bestätigt die Kommune die Dringlichkeit von kommunalen Klimaschutzaktivitäten und verpflichtet sich, alle kommunalen Beschlüsse auf das Kriterium „Klimaschutz“ zu überprüfen.
Den strategischen und instrumentellen Rahmen für kommunale Klimaschutzmaßnahmen bildet das Klimaschutzkonzept. Zusätzlich können mit Aktionsprogrammen konkrete Vorgehensweisen für die Umsetzung erarbeitet werden.
Organisation des kommunalen Klimaschutzes
Politische Beschlüsse zum kommunalen Klimaschutz können nur dann realisiert werden, wenn hierfür geeignete Organisationsstrukturen aufgebaut werden. Folgende Organisationseinheiten haben sich für eine solche Struktur bewährt:
- Klimaschutzmanagement: Die zentrale und strategische Stelle für Klimaschutz koordiniert die fachübergreifenden Aufgaben, bringt die relevanten Akteure zusammen und überprüft die Umsetzungserfolge. Innerhalb der Verwaltungsstruktur ist die Stelle entweder in einem Fachamt angesiedelt oder als Stabsstelle organisiert. Zusätzlich kann eine Koordinierungsstelle Klimaschutz beziehungsweise eine Klimaschutzleitstelle die Klimaschutzarbeit umfänglich begleiten.
- Arbeitsgruppen und Gremien: Sie unterstützen das Klimaschutzmanagement und können die bereichsübergreifende Zusammenarbeit stärken.
- Agentur für Klimaschutz: Die Agentur ist außerhalb der Kommunalverwaltung angesiedelt. Sie fungiert unter anderem als Informations- und Kontaktstelle für lokale und regionale Akteure. Zusätzlich kann die eigenständige Agentur etwa Fördermittel erschließen, das kommunale Energiemanagement unterstützen oder andere Aufgaben übernehmen.
Treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung
Zahlreiche Kommunen haben sich das Ziel einer treibhausgasneutralen Verwaltung gesetzt. Neben der Senkung der Treibhausgasemissionen geht es dabei um die Vorbildfunktion und Glaubwürdigkeit der Kommune in Hinblick auf den Klimaschutz.
Essenzielle Schritte, um die Treibhausgasemissionen der Kommunalverwaltung zu mindern, sind neben der Einsparung von Energie auch Effizienzsteigerung und der Einsatz Erneuerbarer Energien. Hierfür ist es erforderlich, ein strategisches Energiemanagement in der Kommunalverwaltung zu installieren.
Zwei zentrale Handlungsfelder auf dem Weg zu einer treibhausgasneutralen Verwaltung sind das klimaschonende Verhalten von Mitarbeiter*innen und eine umweltfreundliche Beschaffung:
- Klimaschonendes Verhalten lässt sich in der Verwaltung unter anderem über Dienstanweisungen erreichen. Eine Stadtverwaltung kann etwa ihre Mitarbeiter*innen anweisen, für Dienstreisen grundsätzlich die Bahn zu wählen und für Nahmobilität Dienstfahrräder zu nutzen. Zudem eignen sich Informationen, Schulungen und Kampagnen, um eine Verhaltensänderung zu bewirken. Auch das Schaffen von Anreizen kann Mitarbeiter*innen, aber auch andere Nutzer*innen öffentlicher Einrichtungen, zum Klimaschutz motivieren.
- Umweltfreundliche Beschaffung: Die öffentliche Hand kann aufgrund ihres großen Beschaffungsvolumens mit ihrer Nachfrage energieeffiziente Produkte fördern und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wichtig ist, möglichst nur Produkte und Dienstleistungen zu erwerben, die wirklich benötigt werden und im Sinne der Nachhaltigkeit neben einer hohen Umweltverträglichkeit auch sozialen wie ökonomischen Aspekten entsprechen. Kommunen sollten die umweltfreundliche Beschaffung in grundlegenden Dokumenten der Behörde wie dem eigenen Leitbild, verpflichtenden Dienstanweisungen oder einem Beschaffungsleitfaden als Organisationsziel definieren.
Kommunale Liegenschaften
Die Verbesserung der Energieeffizienz in den eigenen Liegenschaften trägt in einem besonderen Maß zum Ziel der treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung bei. Dies betrifft ebenso Gebäude der Verwaltung oder öffentlicher Einrichtungen, etwa Schulen oder Schwimmbäder, wie Gebäude der kommunalen Unternehmen, etwa der Stadtwerke, kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, der Abfallwirtschaft oder der Wasserver- und ‑entsorgung. Folgende zwei zentrale Handlungsbereiche sind hierbei zu unterscheiden:
- Kommunales Energiemanagement: Im Fokus des kommunalen Energiemanagements (KEM) steht der sparsame und nutzungsfreundliche Einsatz von Wärme, Kälte, Strom und Wasser. Aufbauend auf einem systematischen Energie-Controlling, der sogenannten Verbrauchsdatenerfassung, umfasst das Energiemanagement folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
- Erarbeitung von Energieleitlinien
- Betriebsoptimierung
- Beeinflussung des Nutzuer*innenverhaltens
- Gebäudeanalysen und Energiekonzepte im Bestand
- Mitwirkung bei Planung, Bau und Sanierung
- Energiebeschaffung
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Liegenschaftsmanagement: Die möglichen Maßnahmen des Liegenschaftsmanagements im Bereich Klimaschutz gehen über die energetische Sanierung kommunaler Gebäude hinaus: der Einsatz von klimaschonenden Baustoffen, die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden und Freiflächen und auch die Umstellung der Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien.
Energieeffiziente Sanierung von Straßenbeleuchtung
Bis zu vierzig Prozent ihres jährlichen Stromverbrauchs wenden deutsche Kommunen für die Straßenbeleuchtung auf. Durch die Umrüstung auf LED-Leuchtmittel, die durch die Nationale Klimaschutzinitiative gefördert wird, kann dieser Verbrauch teilweise um mehr als achtzig Prozent reduziert werden.
Ökonomische Anreizprogramme
Mit ökonomischen Anreizen können die Motivation und das Eigeninteresse, Energie effizienter zu nutzen, bei Mitarbeiter*innen und Nutzer*innen kommunaler Liegenschaften entscheidend erhöht werden. Dies zählen etwa Erfolgsbeteiligungen oder die Verleihung von Prämien.